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Re: Wohngeld und Blindenhilfe

verfasst von Klaus E-Mail, 02.02.2010, 15:41

Hallo ihr da,
etwas interessantes könnte man vielleicht noch im SGB Nr. 5 oder 9 oder 12 finden und lesen. Bin mir diesbezüglich aber grad nicht so sicher daher alle Angaben ohne Pistole.
MfG Klaus » Hallo Tim,
» warte erstmal ab, wieviel Wohngeld Du bekommst und wieviel es dann mit
» Deinem anderen Einkünften ist. Dann schaust Du nach der Höchstgrenze an
» Einkünften für die Blindenhilfe, die glaube ich bei 700 - 800 € ist (weiß
» ich gerade nicht genau).
» Blindenhilfe und Wohngeld sind auf jeden Fall anzurechnen.
» MfG

 

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